"1. Es sei festzustellen, dass das geltende Verfahren zur Wahl des Grossen Rates des Kantons Freiburg verfassungswidrig ist. 2. Der Staatsrat des Kantons Freiburg sei anzuweisen, umgehend die Einführung eines verfassungsmässigen Wahlsystems in die Wege zu leiten, welches spätestens für die kantonalen Wahlen 2016 zur Anwendung kommen kann. Dies unabhängig von einer allfälligen territorialen Neuordnung, beispielsweise durch die Einführung eines Wahlsystems in der Art des «Doppelten Pukelsheim»".