Diese entsprechen den jeweiligen Verwaltungsbezirken, abgesehen vom Saanebezirk, der in zwei Wahlkreise aufgeteilt ist (Stadt Freiburg und Saane-Land). Zuständig für die Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise ist der Staatsrat (Art. 63 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. April 2011 über die Ausübung der politischen Rechte [PRG; SGF 115.1]. Er tat dies mit Beschluss vom 16. August 2011 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 33 vom 19. August 2011). Demnach wurde für die Legislaturperiode 2012 - 2016 die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise wie folgt festgelegt: Wahlkreis: Anzahl Grossräte: