3. A.________ wird eine Zahlungsfrist von 100 Tagen gewährt, um die Busse von CHF 300.00 zu bezahlen. Wird die Busse nicht fristgerecht bezahlt und ist sie auch auf dem Betreibungsweg uneinbringlich, tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen (Art. 106 Abs. 2 und 3 StGB). 4. Die Kosten des Verfahrens werden A.________ auferlegt (Art. 429 StGB). Die Gerichtsgebühr beträgt CHF 400.00 und die Auslagen CHF 112.00.