1. A.________ ist schuldig der Verletzung der Strassenverkehrsregeln (Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit), begangen in Murten A1, Juraseite, am 1. Oktober 2013. 2. A.________ wird in Anwendung der Art. 47, 105 und 106 StGB und Art. 90 Abs. 1 und 27 SVG zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt.