bb) Für die Rüge einer willkürlichen Beweisführung reicht es nicht aus, wenn der Berufungsführer zum Beweisergebnis wie in einem appellatorischen Verfahren mit freier Kognition frei plädiert und darlegt, wie seiner Auffassung nach die vorhandenen Beweise richtigerweise zu würdigen gewesen wären (Entscheid des Bundesgerichts 6B_571/2012 vom 8. April 2013 E. 1.3). Kantonsgericht KG Seite 6 von 7