C.________ wurde von der Kantonspolizei Luzern vorgeladen, er erschien am 10. Januar 2014 im Beisein von A.________. Beide gaben an, dass wahrscheinlich ein Cousin von A.________ – D.________ - gefahren sei. Die beiden Cousins seien abwechselnd gefahren, C.________ - zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung war er nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises – sei auf dem Beifahrersitz gesessen (act. 7).