Berufungserklärung zur Kenntnis zu nehmen noch eine Berufungsantwort oder eine andere Eingabe einzureichen hatte. Im Berufungsverfahren bestimmt der Strafappellationshof die prozessleitenden Verfahrensschritte. Nur solche können eine Entschädigung nach sich ziehen. Ein Rechtsanwalt muss wissen, dass die blosse Berufungsanmeldung noch keinen Rechtsnachteil für seinen Klienten bedeutet. Er kann sie ungelesen im Dossier ablegen (Urteil Bundesgericht 6B_284/2013 vom 10. Oktober 2013). Der Anspruch ist unbegründet. Der von Rechtsanwältin Schläppi geltend gemachte Arbeitsaufwand war für das Berufungsverfahren nicht erforderlich, folglich kann er nicht berücksichtigt werden.