Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung vor Einreichung einer Berufungserklärung zurückgezogen, so dass das Verfahren ohne Kostenfolge als erledigt abgeschrieben wurde. 3. Mit Eingabe vom 12. Januar 2015 reichte Rechtsanwältin Sarah Schläppi ihre Kostennote für das Berufungsverfahren ein.