Die Berufungsführer belegen ihren Anspruch auf Entschädigung fürs Berufungsverfahren mit der Kostennote von Rechtsanwältin C.________ vom 9. Dezember 2014, welche die geleisteten Arbeiten (zahlreiche Korrespondenzen und Telefonate mit Klientschaft und Kantonsgericht, Besprechung mit Klientschaft, Verfassung von Rechtsschriften, Aktenstudium, Rechtsabklärung, Vorbereitung und Teilnahme an der Berufungsverhandlung, Urteilsbesprechung mit der Klientschaft) auflistet und hierfür Fr. 6'118.20 veranschlagt. Für das Berufungsverfahrenverfahren verrechnet Rechtsanwältin C.________ einen Zeitaufwand von 22 Stunden.