Für das erstinstanzliche Strafverfahren verrechnet Rechtsanwältin C.________ einen Zeitaufwand von 26.56 Stunden. Die Strafverhandlung dauerte 3 ½ Stunden und deren Vorbereitung nahm 21.5 Stunden in Anspruch. Dem Gesagten zu Folge ist Rechtsanwältin C.________ bei einem Zeitaufwand von insgesamt 25 Stunden zu Fr. 250.- (Fr. 6’250.-), Auslagen von Fr. 556.15.-, der Reiseentschädigung von Fr. 13.60, zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von Fr. 544.50, eine angemessene Pauschalentschädigung von Fr. 7'350.65 zu entrichten. Kantonsgericht KG Seite 14 von 15