hört. Ebenso habe ich nicht mitbekommen, dass von einer körperlichen Überlegenheit bzw. von einem finanziellen Ruin gesprochen worden wäre. Das ging mich ja auch alles nichts an.“ Auf Ergänzungsfragen hin präzisierte die Zeugin, sie habe sich am Gespräch nicht beteiligt und nicht zugehört. Sie habe gewusst, dass es um zwei Hunde gegangen sei, die auch dort gewesen seien. Mehr habe sie nicht mitbekommen. Als sie gekommen sei, seien der Strafkläger und das Ehepaar A.________ und B.________ bereits da gewesen. Sie wisse noch, dass der Strafkläger vor ihr gegangen sei. Jedenfalls habe sie ihn nicht mehr gesehen, als sie gegangen sei.