Mit der Berufungserklärung hat die das Rechtsmittel einlegende Partei den Umfang der Überprüfung des angefochtenen Entscheids anzugeben und zu präzisieren, ob das Urteil vollumfänglich oder nur in Teilen angefochten wird. Eine das Urteil vollumfänglich anfechtende Berufung kann nachträglich eingeschränkt werden, aber eine Ausdehnung des Berufungsantrags auf bisher nicht angefochtene Teile des Urteils ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nicht mehr möglich. In der Berufungserklärung ist ausserdem darzulegen, welche Abänderung des erstinstanzlichen Urteils verlangt wird.