- Kenntnis des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung sowie Kenntnis des Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, begangen am 13. Juni 2013 sowie am 25. Juni 2013 in 3177 Laupen/BE, Bahnhofstrasse (Art. 96 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2 und 3 SVG) und - Führens eines Motorfahrzeuges trotz Führerausweisentzug, begangen am 9. Juli 2013, um ca. 18.05 Uhr, in 3177 Laupen/BE, Bärenplatz (Art. 95 Abs. 1 Bst. b SVG).