- Verletzung der Verkehrsregeln (Unaufmerksamkeit, unvorsichtiges Überholen), Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des erforderlichen Ausweises und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, begangen am 18. September 2012, um 16.00 Uhr, in 3178 Bösingen, Laupenstrasse Richtung Dorfzentrum, Höhe Metzgerei Schaller (Art. 31 Abs. 1, 34 Abs. 4, 35 Abs. 3, 90 Abs. 1, 92 Abs. 1, 95 Abs. 1 Bst. b SVG),