c) Im Anzeigerapport vom 16. Juli 2013 wird ausgeführt, am 9. Juli 2013 um 18.05 Uhr sei der Personenwagen mit dem Kennzeichen ccc in Laupen beim Bärenplatz zur Kontrolle angehalten worden. Der Lenker habe lediglich den Fahrzeugausweis vorweisen können. Aus diesem Grund seien sowohl der Lenker als auch der Personenwagen auf die Polizeiwache Laupen verbracht worden. Bei der anschliessenden Überprüfung des Lenkers, nämlich dem Berufungsführer, habe sich herausgestellt, dass diesem der Führerausweis entzogen worden sei. Bei der anschliessenden Einvernahme habe der Berufungsführer die Aussage verweigert. Um 18.40 Uhr habe die Staatsanwältin die Beschlagnahmung des Personenwagens verfügt.