Die Fotografien, welche handschriftlich auf den 16. Juni 2013 datiert sind, zeigen zweimal das Fahrzeug des Berufungsführers während der Wegfahrt und ohne Kontrollschilder, ohne dass darauf jedoch der Lenker zu erkennen ist. Aus den beiden anderen Bildern, auf welchen der Lenker zu erkennen ist, ist jedoch nicht ersichtlich, ob am Fahrzeug Kontrollschilder montiert sind oder nicht. Es ist nicht mit Sicherheit feststellbar, wann die Aufnahmen gemacht wurden (act. 2042 f.).