Anlässlich seiner Befragung durch den Polizeirichter des Sensebezirks am 10. Juni 2014 gab der Berufungsführer zu Protokoll, es sei nicht wichtig, wer mit seinem Fahrzeug zum Bahnhof Laupen gefahren sei, das tue nichts zur Sache. Immer wenn das Fahrzeug gelenkt wurde, seien U- Schilder montiert gewesen (Dossier 50 2014 18 act. 10 S. 5). Vor dem Strafappellationshof sagte der Berufungsführer zunächst aus, sein Fahrzeug sei von einem Kollegen, der nicht genannt werden wolle, mit U-Schildern benutzt worden. Dieser sei vom Bahnhof Laupen weiter mit dem Zug nach Zürich gefahren.