Sowohl der Beifahrer von D.________, E.________, als auch Strassenarbeiter in der Nähe des Unfallortes notierten das Autokennzeichen des am Unfall beteiligten flüchtigen Fahrzeuges (act. 2029 Z. 14 f.; 3004 Z. 134 und 136). E.________ beschrieb das Fahrzeug als einen älteren, blaugrau lackierten Personenwagen der Marke B.________ (act. 2029 Z. 13 f.). D.________ hatte zudem eine grosse Delle am oberen linken Heck des Fahrzeuges festgestellt (act. 2027 Z. 12 f.). Aufgrund dieser Angaben konnte das Unfallfahrzeug als jenes des Berufungsführers identifiziert werden.