3. a) Mit Strafbefehl vom 11. Juli 2013 wurde dem Berufungsführer vorgeworfen, am 18. September 2012 um 16.00 Uhr, trotz Führerausweisentzug mit seinem Personenwagen ccc der Marke B.________ in Bösingen, auf der Laupenstrasse, vom Kreisverkehr beim „Jost-Egge“ in Richtung des Dorfzentrums gefahren zu sein. Auf der Höhe der Metzgerei Schaller habe der Berufungsführer hinter einem weiteren Personenwagen angehalten, gelenkt durch D.________. Kurz darauf habe der Berufungsführer den linken Blinker getätigt und zu einem Überholmanöver angesetzt.