Das Urteilsdispositiv wurde dem Berufungsführer am 22. Juli 2014 schriftlich eröffnet (50 2014 18 act. 24). Mit Eingabe vom 28. Juli 2014 (Postaufgabe) meldete er gegen das Urteil vom 17. Juli 2014 form- und fristgerecht Berufung an (act. 25). c) Die Partei, die Berufung angemeldet hat, reicht dem Berufungsgericht innert 20 Tagen seit der Zustellung des begründeten Urteils eine schriftliche Berufungserklärung ein (Art. 399 Abs. 3 StPO). Das begründete Urteil wurde dem Berufungsführer am 22. August 2014 zugestellt (act. 29). Die vom 28. August 2014 datierte schriftliche Berufungserklärung des Berufungsführers wurde am 2. September 2014 fristgerecht der Post übergeben.