_ aufgehoben und die Einziehung sowie der Verkauf des Fahrzeugs angeordnet. Es wurde vorgesehen, einen allfälligen Erlös des Verkaufs an die Deckung der Verfahrenskosten, Geldstrafen und Bussen anzurechnen. B. A.________ meldete mit Eingabe vom 28. Juli 2014 (Postaufgabe) die Berufung an (Dossier 50 2014 18 act. 25). Mit Berufungserklärung vom 2. September 2014 (Postaufgabe) beantragte er Freispruch in allen Punkten. Die Beweise lägen vor, er sei in allen Fällen nicht der verantwortliche Lenker gewesen. Die verantwortlichen Personen seien genannt worden.