Rechtsanwalt Huber hat die Strafklägerin während des Untersuchungsverfahrens sowie während der erstinstanzlichen Verhandlungen begleitet. Er hatte das erstinstanzliche Urteil zu prüfen, mit seiner Klientin das weitere Vorgehen zu besprechen, mit dem Beweisverfahren verbundene Vorkehrungen zu treffen, die drei Hauptverhandlungen vorzubereiten und ihnen beizuwohnen. Somit erscheint der geltend gemachte Arbeitsaufwand als angemessen. Die Entschädigung für Porti und Telefongebühren beträgt Fr. 648.80. Die Reiseentschädigung wird auf Fr. 2'280.- festgesetzt.