Rechtsanwalt Peter Huber veranschlagt für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von insgesamt 87 Stunden. Jede Instanz legt grundsätzlich die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das vor ihr geführte Verfahren selbst fest. Der Einfachheit halber und in Anbetracht der langen Verfahrensdauer wird der Strafappellationshof allerdings ausnahmsweise die Entschädigung des amtlichen Verteidigers für das gesamte Verfahren festlegen. Rechtsanwalt Huber hat die Strafklägerin während des Untersuchungsverfahrens sowie während der erstinstanzlichen Verhandlungen begleitet.