Die Entschädigung für Porti und Telefongebühren sowie die Reiseentschädigung wird auf Fr. 643.30 festgesetzt. Dem Gesagten zu Folge ist Rechtsanwalt Tarkan Göksu eine angemessene Entschädigung von Fr. 22'250.10, inklusive Fr. 1'608.80 Mehrwertsteuer, für das Berufungsverfahren zu entrichten.