Rechtsanwalt Tarkan Göksu veranschlagt für das Berufungsverfahren einen Zeitaufwand von insgesamt 117 Stunden, bzw. Fr. 19'998.-. Er hatte das erstinstanzliche Urteil zu prüfen und die entsprechenden Akten zu studieren, mit seinem Klienten das weitere Vorgehen zu besprechen, mit dem Beweisverfahren verbundene Vorkehrungen zu treffen, die drei Hauptverhandlungen vorzubereiten und ihnen beizuwohnen. Somit erscheint der geltend gemachte Arbeitsaufwand als angemessen, zumal er den Berufungsführer nicht bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat. Die Entschädigung für Porti und Telefongebühren sowie die Reiseentschädigung wird auf Fr. 643.30 festgesetzt.