Die Verurteilung vom 20. Oktober 2005 betraf eine am 1. Oktober 2005, also teilweise vor und teilweise nach den im vorliegenden Verfahren bzw. im Urteil vom 18. März 2008 festgehaltenen Straftaten, begangene Verletzung von Art. 285 Abs. 1 StGB, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Der Berufungsführer wurde dabei zu einer Busse von Fr. 300.- verurteilt. Seit dem 18. März 2008 wurde der Berufungsführer zudem am 10. Dezember 2008 zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 800.-, sowie am 29. Juni 2011 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'000.- verurteilt.