e) Art. 189 und 195 StGB, welche eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren vorsehen, enthalten in casu die höchsten Strafdrohungen. Der theoretische Strafrahmen beträgt demnach maximal 10 Jahre Freiheitsstrafe, welche aufgrund der Bestimmung von 49 StGB bzw. Art. 68 aStGB auf bis zu 15 Jahre erhöht wird.