_ ergänzte, obwohl sie gut aussehe, habe sie Angebote von Männern abgelehnt. Die Behauptungen des Berufungsführers, er wisse, dass die Strafklägerin bereits früher an Gang- Bangs teilgenommen habe (vgl. Verfahren 65 07-19 Act. 132/19), muss daher als Schutzbehauptung qualifiziert werden.