20499), gab aber auch zu, man habe die Gesichter nicht oder nur schlecht gesehen (vgl. Verfahren 65 07- 19 Act. 132/22). Sie gab ausserdem zu Protokoll, dass der Berufungsführer ihr gesagt habe, das Opfer sei eine "Schlampe" (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20499).