Seite 15 von 24 d) L.________ gab eine äusserst ausführliche Zeugenaussage über die Dinge, die sie am 16. Juli 2005 beobachten konnte, ab (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20498-200500). Sie kam in die Wohnung des Berufungsführers, als sich die sexuellen Handlungen im Schlafzimmer bereits ereigneten, verliess die Wohnung kurze Zeit später wieder für ca. eine Stunde, und kam wieder in die Wohnung zurück, als die sexuellen Handlungen wohl beendet waren (vgl. Verfahren D 07 60 Act.