Anlässlich einer weiteren Einvernahme gab er dann zu Protokoll, er habe mit der Strafklägerin, am Anfang als er sie kennenlernte, einmal Sex in einem Wohnwagen im Mühletalquartier gehabt (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20347). Es sei allerdings niemand anders dabei gewesen (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20348). Der Strafappellationshof hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Februar 2012 zwei Zeugen zum Sexualverhalten der Strafklägerin einvernommen (vgl. Verfahren 501 2010 88 Act. 31/2-7). J.________ erzählte von einem Vorfall im McDonald’s in Bern, bei dem er Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit ihr Kantonsgericht KG Seite 14 von 24