selber war, welche ihren Eltern oder der Polizei die Angelegenheit eröffnete. Sie benutzte zudem zu diesem Zweck die Diskussion über einen Chat, bei dem es weniger Mut braucht, sich zu öffnen, als mit jemandem von Angesicht zu Angesicht zu sprechen (vgl. Verfahren 501 2010 88 Act. 31/12).