Der Berufungsführer habe aber gesagt, dass es sowieso keine Rolle spiele. Sie habe mehrmals darauf hingewiesen, dass sie das nicht wolle und habe sich gewehrt, den einen habe sie auch weggekickt. Sie sei den Männern aber unterlegen gewesen (vgl. Verfahren 501 2010 88 Act. 31/13). Sie fügte zudem hinzu, Frauen würden nie freiwillig in Gang- Bangs einwilligen. Solche Kommentare seien respektlos und frech (vgl. Verfahren 501 2010 88 Act. 31/8).