Sie habe gedacht, dass die Männer nicht etwas von ihr wollten, was sie selber nicht wolle (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20582). Vor dem Bezirksstrafgericht äusserte sich die Strafklägerin noch ausdrücklicher (vgl. Verfahren 65 07-19 Act. 132/4-11). Sie habe ganz klar nein gesagt. Sie habe hinausgehen wollen. Der Berufungsführer habe auf sie Kantonsgericht KG Seite 12 von 24