auf freiwilliger Basis Geschlechtsverkehr gehabt und sei nicht mehr angezogen gewesen. Der Berufungsführer habe sie dann ein bisschen gehalten und gesagt, sie brauche keine Angst zu haben. Er habe sie am Arm gehalten und er habe sie mit der Brust herangedrückt. Er habe recht Kraft gehabt (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20581). In diesem Moment sei sie ein bisschen blockiert gewesen. Es sei ihr nicht wohl bei dieser Sache gewesen. Sie habe nein gesagt und dass sie aufhören sollen und so. Sie habe gedacht, dass die Männer nicht etwas von ihr wollten, was sie selber nicht wolle (vgl. Verfahren D 07 60 Act.