Am 12. Januar 2007 fand eine erste Videobefragung statt (Transkription, vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20066-20118). Dabei schilderte die Strafklägerin, sie hätte den Männern, als sie ins Zimmer gekommen seien, klar die Meinung gesagt und sie wieder herausgeschickt, so dass kein Missverständnis vorgelegen habe (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20101). Sie fügte hinzu, ab und zu habe sie sich körperlich gewehrt, indem sie mit den Füssen und Armen gestossen habe (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20100). Sie habe aber nicht geschrien (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20101).