Die Analyse der verschiedenen, zeitlich gestaffelten Befragungen der Strafklägerin gibt den Eindruck, als würde sie ihre Aussagen im Laufe des Verfahrens ergänzen. So gab sie mit immer mehr Nachdruck zu Protokoll, dass sie sich gewehrt habe und den Teilnehmenden wiederholt mitgeteilt habe, sie sei mit den Handlungen nicht einverstanden. In der Chatunterhaltung erwähnt sie noch, dass sie nicht viel gespürt habe, dass sie einmal vom Bett gefallen sei, dass ihr der Körper erst im nachhinein wehgetan habe und blaue Flecken zu sehen waren (vgl. Verfahren D 07 60 Act. 20042). Anlässlich der ersten Befragung vom 15. November 2006 (vgl. Verfahren D 07 60 Act.