Auch die Verabreichung von K.O.-Tropfen konnte nicht erhärtet werden. Der Gutachter hielt fest, dass die Strafklägerin einige Symptome gezeigt habe, Kantonsgericht KG Seite 11 von 24 welche auf den Einfluss einer Droge zurückzuführen sein könnten, die aber auch eine andere Ursache haben könnten (vgl. Verfahren 65 07-19 Act. 110/20). Zu beachten ist auch, dass es zu einer zeitlich gestaffelten Mehrfachbefragung kam. Bei der inhaltlichen Analyse der Aussagen ist daher schwerpunktmässig auf die Erstaussage abzustellen.