Der Berufungsführer wurde zu seiner aktuellen persönlichen und finanziellen Situation befragt. Anschliessend erteilte die Vorsitzende des Strafappellationshofs den Vertretern der Parteien das Wort. Rechtsanwalt Göksu, Staatsanwältin Chocomeli-Lisibach und Rechtsanwalt Huber plädierten. Rechtsanwalt Göksu und Staatsanwältin Chocomeli-Lisibach duplizierten. Der Berufungsführer machte von der Möglichkeit, ein Schlusswort abzugeben, Gebrauch.