A. Der Vater von B.________ entdeckte im November 2006 eine Chatunterhaltung auf ihrem Computer, die sie am 8. November 2006 geführt hatte. Darin erzählte sie, sie sei im Sommer 2005 durch K.O.-Tropfen gefügig gemacht und von acht Männern missbraucht worden. Der Vater meldete in der Folge der Polizei, B.________ sei von A.________ und dessen Freunden mehrmals zum Geschlechtsverkehr sowie oralem Sex gezwungen worden. Die polizeiliche Untersuchung förderte noch weitere Delikte zu Tage, die rechtskräftig beurteilt und im vorliegenden Verfahren nicht mehr angefochten sind.