In dieser Medienmitteilung wird weder die Identität der Gesuchstellerin noch der Umstand, dass sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, bekannt gegeben. Die von der Gesuchstellerin beschuldigten Personen waren mit Ausnahme von K.________ nicht ins Strafverfahren involviert und in den Akten befindet sich kein einziger Hinweis darauf, dass der Gerichtspräsident des Bezirksstrafgerichts der Saane gegenüber den Medien persönlichkeitsverletzende Äusserungen über die Gesuchstellerin gemacht hätte. Mangels Nachweises bzw. Substantiierung ihres Vorwurfs der aktiven persönlichkeitsverletzenden Informationspolitik ist das Gesuch auch in diesem Punkt abzuweisen.