bb) Was die breite Darlegung des Verfahrens in den Medien betrifft, führt die Gesuchstellerin aus, dass ihre Identität bekannt gegeben worden sei wie auch der Umstand, dass sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen habe. Sie weist darauf hin, dass H.________, I.________, J.________, K.________ sowie die L.________ eine aktive Informationspolitik gegen sie betrieben hätten, unterlässt es aber, ihre Behauptung mit den entsprechenden Beweismitteln zu untermauern.