zwischen Straf- und Strafverwaltungsuntersuchung und deren wechselseitige Abhängigkeit zurückzuführen. Die Behörden blieben nie über längere Zeit untätig und auch die Länge der Gerichtsverfahren ist als üblich zu qualifizieren. Aus diesen Gründen muss das Gesuch auf Entschädigung auch in diesem Punkt abgewiesen werden.