Die Verhandlung vor dem Bezirksstrafgericht fand am 11. November 2009 statt und das begründete Urteil wurde der Gesuchstellerin am 16. August 2010 zugestellt. Der Strafapellationshof fällte sein Urteil gleich im Anschluss an die Verhandlung vom 16. September 2011 und das Bundesgericht wies die von Gesuchstellerin erhobene Beschwerde mit Urteil vom 11. Dezember 2012 ab. Entgegen den Behauptungen der Gesuchstellerin ist die Dauer des diesem Entschädigungsgesuch zugrunde liegenden Verfahrens nicht als unverhältnismässig lang zu qualifizieren. Die Untersuchung hat zwar relativ lange gedauert, doch das ist auf die Parallelität Kantonsgericht KG Seite 15 von 16