2008. Am 13. November 2008 wurde die Gesuchstellerin sowie eine Auskunftsperson von der Swissmedic einvernommen und am 16. Dezember 2008 erfolgte die Einvernahme einer weiteren Auskunftsperson. Am 16. Januar 2009 erstellte der Untersuchungsleiter ein weiteres Schlussprotokoll, welches neben der Gesuchstellerin auch einen Vertreter der Firma Roche betraf. Mit Strafbescheiden vom 18. und 19. März 2009 verurteilte er die Gesuchstellerin wegen Annehmens geldwerter Vorteile für die Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln, begangen zwischen November 2002 und Oktober 2004, in Freiburg zu einer Busse von Fr. 2‘000.- bzw. Fr. 800.- und auferlegte ihr einen Teil der Verfahrenskosten.