Mit Schreiben vom 26. Juni 2008 informierte der Untersuchungsleiter die Untersuchungsrichterin, dass der Entscheid über das weitere Vorgehen, nämlich über eine Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens oder die Erstellung eines Schlussprotokolls mit gleichzeitigem Ersuchen um Vereinigung des Verwaltungsstrafverfahrens mit dem im Kanton Freiburg hängigen Strafverfahren, voraussichtlich bis Ende Juli 2008 erfolgen werde. In seinem Schreiben vom 30. Juli 2008 teilte der Untersuchungsleiter der zuständigen Untersuchungsrichterin mit, dass der Entscheid über das weitere Vorgehen bis spätestens am 15. August 2008 erfolgen werde und erliess sein Schlussprotokoll am 14. August 2008.