Am 23. Juni 2008 bat die zuständige Untersuchungsrichterin den Untersuchungsleiter von Swissmedic, sie über das weitere Vorgehen zu informieren und ihr mitzuteilen, ob und wann mit einem Entscheid von Swissmedic zu rechnen sei. Mit Schreiben vom 26. Juni 2008 informierte der Untersuchungsleiter die Untersuchungsrichterin, dass der Entscheid über das weitere Vorgehen, nämlich über eine Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens oder die Erstellung eines Schlussprotokolls mit gleichzeitigem Ersuchen um Vereinigung des Verwaltungsstrafverfahrens mit dem im Kanton Freiburg hängigen Strafverfahren, voraussichtlich bis Ende Juli 2008 erfolgen werde.