Die untersuchungsrichterliche Einvernahme der Gesuchstellerin wurde am 7. August 2007 (act. 3000) und die verwaltungsstrafrechtliche Einvernahme am 10. April 2008 durchgeführt (act. 000095). Am 11. April 2008 forderte Swissmedic den Generaldirektor des Freiburger Spitals zur Einreichung diverser Beweismittel auf, welcher dieser Aufforderung mit Eingabe vom 30. April 2008 Folge leistete (act. 000123 ff.). Am 23. Juni 2008 bat die zuständige Untersuchungsrichterin den Untersuchungsleiter von Swissmedic, sie über das weitere Vorgehen zu informieren und ihr mitzuteilen, ob und wann mit einem Entscheid von Swissmedic zu rechnen sei.