Massgebend ist in erster Linie das Verhalten der Behörden. Vorliegend wurde gestützt auf eine Meldung des vormaligen Kantonsspitals bzw. der Anzeige vom 3. August 2006 (act. 2000 ff.) vom Untersuchungsrichter ein Strafverfahren eröffnet, während mit Eröffnungsverfügung vom 19. September 2007 von der Swissmedic parallel ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet wurde (act. 000063). Die untersuchungsrichterliche Einvernahme der Gesuchstellerin wurde am 7. August 2007 (act. 3000) und die verwaltungsstrafrechtliche Einvernahme am 10. April 2008 durchgeführt (act. 000095).