Das Verfahren muss innert angemessener Frist beendet werden. Es besteht keine konkrete zeitliche Vorgabe für die Dauer des Verfahrens im Idealfall, die Angemessenheit der Verfahrensdauer wird vielmehr angesichts der spezifischen Umstände des Falls und gemäss den relevanten Kriterien entschieden. Neben dem wichtigsten Kriterium, dem Verhalten der Behörden, sind verschiedene andere Faktoren zu berücksichtigen, namentlich der Umfang und die Komplexität des Falles, das Verhalten der beschuldigten Person und die Bedeutung des Kantonsgericht KG Seite 14 von 16